Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
1. GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten, mit Ausnahme ausdrücklich schriftlich vereinbarter Änderungen, für jede (mündlich oder schriftlich) geschlossene Vereinbarung und sind Bestandteil einer solchen Vereinbarung, wenn:
a) auf diese Geschäftsbedingungen in der Vereinbarung, einem Angebot, einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder in sonstiger Korrespondenz Bezug genommen wurde, oder
b) die Vereinbarung die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen betrifft und diese Geschäftsbedingungen zuvor Anwendung gefunden haben.
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden, gelten zusätzlich die SIA-Norm 118, 118/331, 331 und 343 sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Die AGB stellen einen integrierten Bestandteil des individuellen Werkvertrages, der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung zwischen der Venuro AG und dem Besteller dar.
2. DEFINITIONEN
- „Vertrag“: Eine individuelle Vereinbarung, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden (einschließlich Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und sonstiger Dokumente).
- „Kunde“: Der im Vertrag genannte Kunde/Besteller (Endkunde oder Vertriebspartner).
- „Preis“: Der Nettopreis ohne MWST, ab Werk Wädenswil, ohne Verpackung, Fracht und Transportversicherung.
3. LIEFERUNG, GARANTIE, MÄNGELRÜGE UND EIGENTUMSVORBEHALT
- Garantie: 2 Jahre ab Abnahme (oder ab Lieferung für Vertriebspartner). Mängelrechte verjähren nach Ablauf der Garantie.
- Rügefristen:some text
- Bei Lieferung: Mängel und Schäden sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Nach Installation/Einbau: Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Versteckte Mängel: Innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzeigen.
- Rechte des Kunden:some text
- Nur Nachbesserungsanspruch, kein Rücktritt oder Wandelung.
- Venuro AG hat Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Preisminderung, Vertragsrücktritt oder Wandelung.
- Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Venuro AG.
4. LEISTUNGS- UND LIEFERZEIT
- Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, ausdrücklich vereinbart.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmangel begründen keinen Schadensersatzanspruch oder Vertragsrücktritt.
- Der Kunde kann eine Frist setzen, wenn Venuro AG verbindliche Termine versäumt.
5. SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Der Kunde muss:
- Informationen und Zugang zu seinen Räumlichkeiten bereitstellen.
- Über Gefahren und Schäden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware informieren.
- Verzögerungen durch Versäumnisse des Kunden entbinden Venuro AG von Haftung.
6. HAFTUNG
- Bei Fahrlässigkeit haftet Venuro AG nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Haftungsausschlüsse gelten nicht bei:
- Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
- Produkthaftpflichtgesetz
7. HÖHERE GEWALT
Venuro AG haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände.
8. SUBUNTERNEHMER
Venuro AG kann Subunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzen.
9. SYSTEMÄNDERUNGSVORBEHALT
Venuro AG behält sich Änderungen und Verbesserungen am System vor.
10. NICHT IM PREIS INBEGRIFFENE LEISTUNGEN
Nicht enthalten sind:
- Gerüste und Krane
- Mehrkosten bei erschwertem Zugang
- Oberflächenschutz und Reinigung
- Spezielle Abdichtungen und fehlende Befestigungspunkte
11. GESAMTE VEREINBARUNG
Der Vertrag enthält den gesamten Umfang der Verpflichtungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Ungültige Bestimmungen werden durch gültige ersetzt, die dem Sinn am nächsten kommen.
13. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Anwendbar ist das Recht am Geschäftssitz der Venuro AG. Gerichtsstand ist ebenfalls der Geschäftssitz, jedoch kann Venuro AG auch am Sitz des Kunden klagen.
14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Vertriebspartner: Zahlung innerhalb von 30 Tagen.
- Endkunden: Ratenweise Zahlung bei Bestellung, Montagebeginn und Montageende.
- Verzugszins: 5% ab Fälligkeit.